Betrug per Telefonanruf – Schaden trotzdem reguliert
Was ist passiert?
Welche Versicherung leistet?
Die Hausratversicherung des Kunden enthielt eine selten anzutreffende Zusatzklausel: Schadensersatz für Opfer einer polizeilich angezeigten Straftat – auch für Vermögensschäden.
Der Kunde erstattete Anzeige bei der Polizei. Damit waren alle Voraussetzungen der Klausel erfüllt: eine nachgewiesene Straftat, ein direkter Vermögensschaden, eine vollständige Dokumentation.
Diebstahl aus dem Kofferraum – kein Einbruch, trotzdem reguliert
Was ist passiert?
Das Problem – warum viele Versicherungen ablehnen
Ohne sichtbare Einbruchspuren lässt sich ein klassischer Kfz-Einbruchdiebstahl versicherungstechnisch nicht eindeutig nachweisen. Viele Standardtarife verlangen zwingend den Nachweis einer gewaltsamen Öffnung – fehlt dieser, wird abgelehnt.
Warum hat die Versicherung dennoch geleistet?
Der Hausratvertrag des Kunden enthielt die Sonderklausel „Opfer einer polizeilich angezeigten Straftat“ für Sach- und Vermögensschäden. Diese Klausel verzichtet auf den sonst üblichen Nachweis von Einbruchspuren.
Einzige Voraussetzung: die Straftat muss bei der Polizei angezeigt worden sein – was der Kunde korrekt und sofort getan hatte. Weitere Beweismittel waren nicht erforderlich.
Einbruch – Schmuck gestohlen, fehlende Nachweise kosten bares Geld
Was ist passiert?
Wie hat die Versicherung reguliert?
Der Einbruch selbst war zweifelsfrei belegt – Einbruchspuren, Polizeiprotokoll und Stehlgutliste lagen vollständig vor. Die Versicherung anerkannte den Schaden dem Grunde nach ohne Einwände.
Da keine ausreichenden Wertnachweise für den gestohlenen Schmuck vorlagen, konnte nicht der volle Schadensbetrag erstattet werden. Die Regulierung erfolgte auf Basis der glaubhaft nachweisbaren Werte.
- Erstellen Sie eine Inventarliste und aktualisieren Sie diese regelmäßig – erfassen Sie Schmuck, Elektronik, Wertsachen und alle weiteren Hausratgegenstände.
- Bewahren Sie Kaufbelege und Rechnungen sicher auf – idealerweise als digitaler Scan oder Foto.
- Fotografieren Sie Schmuck, Wertsachen und alle weiteren Hausratgegenstände und speichern Sie die Bilder sicher außerhalb Ihrer Wohnung – z. B. in der Cloud oder auf einer externen Festplatte.
Ist Ihr Hausratschutz wirklich ausreichend?
Die gezeigten Fälle zeigen: Entscheidend ist nicht nur ob Sie versichert sind – sondern wie. Lassen Sie Ihren Schutz gezielt prüfen.
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