Betrug per Telefonanruf – Schaden trotzdem reguliert
Was ist passiert?
Welche Versicherung leistet?
Die Hausratversicherung des Kunden enthielt eine selten anzutreffende Zusatzklausel: Schadensersatz für Opfer einer polizeilich angezeigten Straftat – auch für Vermögensschäden.
Der Kunde erstattete Anzeige bei der Polizei. Damit waren alle Voraussetzungen der Klausel erfüllt: eine nachgewiesene Straftat, ein direkter Vermögensschaden, eine vollständige Dokumentation.
Diebstahl aus dem Kofferraum – kein Einbruch, trotzdem reguliert
Was ist passiert?
Das Problem – warum viele Versicherungen ablehnen
Ohne sichtbare Einbruchspuren lässt sich ein klassischer Kfz-Einbruchdiebstahl versicherungstechnisch nicht eindeutig nachweisen. Viele Standardtarife verlangen zwingend den Nachweis einer gewaltsamen Öffnung – fehlt dieser, wird abgelehnt.
Warum hat die Versicherung dennoch geleistet?
Der Hausratvertrag des Kunden enthielt die Sonderklausel „Opfer einer polizeilich angezeigten Straftat“ für Sach- und Vermögensschäden. Diese Klausel verzichtet auf den sonst üblichen Nachweis von Einbruchspuren.
Einzige Voraussetzung: die Straftat muss bei der Polizei angezeigt worden sein – was der Kunde korrekt und sofort getan hatte. Weitere Beweismittel waren nicht erforderlich.
Ist Ihr Hausratschutz wirklich ausreichend?
Die gezeigten Fälle zeigen: Entscheidend ist nicht nur ob Sie versichert sind – sondern wie. Lassen Sie Ihren Schutz gezielt prüfen.
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